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Augenfachärztliche Gutachten

Wir erstellen im Rahmen unserer Praxistätigkeit auf Wunsch jegliche Formen von augenfachärztlichen Gutachten.

Hierzu zählen insbesondere

Führerschein Gutachten der Klassen (A, B, BE)

Für einen PKW- und Motorradführerschein genügt normalerweise ein Sehtest nach DIN58220 Wenn ein Auge weniger als 70 % Sehschärfe hat, wird auch für den Motorrad- und Kfz-Führerschein (A, B, BE) ein augenärztliches Gutachten verlangt.

Für einen LKW-Führerschein (C, CE, C1, C1E), den Busführerschein (D, DE, D1, D1E) sowie die Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) wird ein augenfachärztliches Gutachten verlangt.Ab dem Alter von 50 Jahren muss solch ein Führerschein alle 5 Jahre verlängert werden. Auch hierfür ist wieder ein Führerscheingutachten nötig.

Ebenfalls erstellen wir

• Berufsgenossenschaftliche Gutachten

• Gerichtliche Gutachten

• Private Gutachten

• Farbtauglichkeits-Prüfungen

• Blindengeld Untersuchungen

• Unfallversicherung Untersuchungen

Bitte weisen Sie bereits bei der Terminvereinbarung darauf hin, dass Sie ein Gutachten benötigen. Falls bekannt, nennen Sie uns die erforderlichen Untersuchungen. Somit ist gewährleistet, dass wir die hierzu notwendigen Untersuchungen bei Ihrem Besuch komplett durchführen können.

Tipp:

  • vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin, durch die vielen umfangreichen Untersuchungen ist ein kurzfristiges Einschieben nicht möglich.